Marie Macková

Die Pensionisten und Pensionistinnen der österreichischen staatlichen Tabakregie

170–177 (tschechisch), Resumé s. 177–178 (deutsch)
Im österreichischen Tabakmonopol gab es am Ende des 18. Jahrhunderts eine Pensionsversorgung in einfacher Form. Deren System wurde während des 19. Jahrhunderts bis zum Anspruch auf eine Pension sowohl für die Arbeiter als auch für ihre unversorgten Hinterbliebenen ausgebaut. Es handelte sich dabei nicht um eine Versorgung für das Alter, sondern für die Zeit, in der die betreffende Person nicht mehr selbst zu verdienen fähig war. Diese Pensionsversorgung hat nur die Arbeiter der staatlichen Tabakfabriken betroffen, und zwar sowohl Männer als auch Frauen. Da vor allem die Arbeiterinnenihre Stelle sehr jung angetreten haben, konnten sie ihren Pensionsanspruch bereits mit dreissig Jahren geltend machen. Einige von ihnen haben als Pensionistinnen nicht nur geheiratet, sondern haben auch Kinder geboren. Dieses Fallbeispiel beweist, dass eine staatliche Pension im 19. Jahrhundert nicht ausschließlich mit dem – wie auch immer definierten – Alter eines Menschen in Verbindung gesetzt werden kann.
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