Ondřej Slačálek
"Wir sind bereits seit Kain dagewesen!" Die Resignifikation des Verbrechens und ihre Grenzen im tschechischen Anarchismus
S. 94–104 (tschechisch), Resumé S. 105 (deutsch)
Der Beitrag wendet den historischen Ansatz der Resignifikation auf den tschechischen
Anarchismus um 1900 an. Der Autor untersucht, wie sich diese in den damaligen anarchistischen Zeitschriften in der Debatte über das Verbrechen widerspiegelt hat. Die Art und Weise, in der die anarchistische Presse die Frage des Verbrechens behandelt hat, teilt der Autor in vier Kategorien ein. Die erste, die Infragestellung, umfasst solche Texte, die den Ursprung eines Verbrechens in der Gesellschaft sehen und ihren „Zwangsinstitutionen“ das Recht absprechen, dieses zu verurteilen. Die zweite Kategorie, die Beschuldigung, dreht die Perspektive um und klagt den Staat als verbrecherisch an, als den Träger gerade jener Eigenschaften, vor denen er die Gesellschaft zu beschützen verspricht. Die dritte damit zusammenhängende Kategorie der anarchistischen Debatte war die Rechtfertigung – die Darstellung eines Staates als einer verbrecherischen Institution hat es den Anarchisten ermöglicht, ihre eigenen Gewaltmaßnahmen zu legitimisieren; unter dieser Optik wurden die Anarchisten zur Polizei, die das Verbrechen besiegen will. Die vierte Strategie der Anarchisten in dieser Debatte war ein ideologisch und kulturell motiviertes Romantisieren des Verbrechens, sei es unter Verwendung des literarischen Satanismus, oder durch das Evozieren des Bildes des Verbrechers als eines freien Verletzers der moralischen Gesellschaftstabus.
Zugleich mit der Beobachtung dieser allgemeinen Züge untersucht der Beitrag aufgrund
des Textmaterials dieses anarchistischen Diskurses auch dessen dynamisches
Moment. Zu diesem kam es, als einige Anarchisten, und vor allem ihr herausragender Repräsentant Karel Vohryzek, der Vermögenskriminalität (Diebstahl, Schmugglerei) beschuldigt wurden. Die Bewegung wendet sich von ihnen in diesem Moment ab und korrigiert auch einige romantisierende Standpunkte zum Verbrechen überhaupt, vor allem durch die Unterscheidung zwischen der politisch motivierten „Expropriation“ und einem „gemeinen Diebstahl“.
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