Veronika Knotková

„Der hochlöbliche Stadtrat läßtmir einen Beitrag zukommen.“ Die Pensionsversorgung für die Beamten der Prager Gemeinde, ihre Witwen und Waisen

161–168 (tschechisch), Resumé S. 169 (deutsch)
Der System der Pensionsbemessung für die Beamten der Gemeinde Prag hat sich im 19. Jahrhundert stets nach jenem der Staatsbeamten gerichtet. Das Pensions-System für die Prager Beamten ist aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderates in den Jahren 1874, 1893, 1899–1901 reguliert worden und hat vor dem Ersten Weltkrieg, im Jahre 1907, seine endgültige Form erhalten. Die Bemessung ihrer Pension war stets von der Anzahl ihrer Dienstjahre und ihrem zuletzt erreichten Gehalt abhängig. Die für die Erreichung der Vollpension erforderliche Dienstesdauer war unterschiedlich, je nach der Position, die der diesbezügliche Beamte in der Hierarchie der Gemeinde eingenommen hat. Die Bemessung diente in Prag auch als Grundlage für die eventuelle Witwenpension oder für die Waisenpensionen der hinterlassenen Kinder. Nach der Entstehung der selbständigen Tschechoslowakei hat der Staat nachdrücklich in die Kompetenzen der Hauptstadt einzugreifen begonnen, wovon auch die Frage der Besoldung ihrer Bediensteten enschließlich der Pensionen betroffen war. Die Höhe der Pension jedes seiner Beamten hat nach den geltenden Pensions-Normen der Stadtrat oder der Gemeinderat (später die Stadtvertretung) bewilligt; eine wichtige Rolle bei der Regelungen des Pensionssystems haben auch die Berufsvereine der Angestellten und Beamten gespielt.
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