Jiří Georgiev

Zwischen Mündigkeit und Vormundschaft. Zur Stellung der Kirchen in Habsburgermonarchie der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts

169–185 (tschechisch), Resumé S. 184–185 (deutsch)
Die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts stellte in der Habsburgermonarchie einen Zeitraum dar, in dein wesentliche Umwandlungen der Rechtsordnung zustande kamen - zum Unterschied von den vorigen 50 Jahren. Auch in Bezie¬hungen zwischen Staat und Kirche trugen sich Eregnisse zu, die in manchem die Position der Kirchen im 20. Jahrhundert vorausbestimmten. Die Rechtsre¬gelung in diesem Bereich spiegelte die damalige Dichotomie zwischen libera¬len und konservativen Vorstellungen von der Aufgabe, die die Kirche in der Gesellschaft erfüllen sollte. Der Verfasser schildert in seinem Beitrag am Beispiel der Anschauungen des deutsch-liberalen Historikers Heinrich von Treitschke das Fundament, auf dem die liberalen Etatisten auch in Österreich bauen konnten. Die Deutsch-Libera¬len in Österreich, manchmal dem preussischen Muster folgend, grenzten sich gegen traditionelle konservative Vorstellung ab, die Dualismus des Kirchen-und Staatsrechts annahm, und forderten eine Begrenzung der freien Lenkung der kirchlichen Angelegenheiten. Weiter strebten sie nach einer Abschaffung des (in manchen Aspekten sicher anachronistischen) Konkordats aus dem Jah¬re 1855 und nach Ersetzung dieses durch innere Gesetzregelung, die Anwen¬dung des Kirchenrechts nur ausnahmsweise zulassen würde, und nur auf Grund einer sich auf österreichische Gesetze stützenden Lizenz. Die konservative, auf dem Institut des Konkordats beruhende Auffassung akzentuierte dagegen das Prinzip der kirchlichen Autonomie. Die von Katho¬lisch-politischem Verein des Königreichs Böhmen um 1880 durchgeführte Um¬frage zeigte dann, dass nicht das Zusammenleben unterschiedlicher Konfessio¬nen in Schulen, sondern die als religiös indifferent geschätzte innere Gesetz¬regelung des Schulwesens zum Ziel der katholischen Kritik wurde. Die damali¬ge Kluft zwischen der etatistischen und liberalen Auffassung einerseits und je¬ner konservativen und autonomistischen Auffassung andererseits spiegelte sich im ganzen 20. Jahrhundert in der tschechischen Kanonistik wider. Erst die Erfahrung der Bestrebungen der totalitären Regimes das gesamte ge¬sellschaftliche Leben zu kontrollieren - einschliesslich die geistliche Dimension der humanen Existenz - hat eine Wende gebracht, die gegenwärtig eine unkri¬tische Übernahme der etatistischen Prämissen in der historischen Forschung über das Konfessionsrecht unmöglich macht.
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