Václav Petrbok
Junge Krieger – alte Kriecher? erinnerungen an die Revolution 1848–1849
117–129 (tschechisch), Resumé S. 129–130 (deutsch)
Der Autor versucht am Beispiel der Revolution 1848–1849 die „Kultur des Gedächtnisses“ im böhmischen Umfeld mittels zeitgenössischer Memoiren-Texten (W. Ernst, J. V. Frič, M. Hartmann, J. A. Freiherr v. Helfert, J. Ohéral, K. Sabina, J. E. Sojka, A. Springer) zu analysieren. Er stellt auch die Frage nach der „Nichtexistenz“ solcher (authentischer oder nachträglich stilisierter) Texte bei anderen führenden Persönlichkeiten des damaligen gesellschaftlichen und kulturellen Lebens (E. Grégr, Luisa Kotz v. Dobrsch, F. L. Rieger, J. K. Votka). Er kommt zum Ergebnis, dass sich die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit im großen Maß als „biographische Erinnerung“ herausstellt, die nach Jan Assmann mit den eigenen Erfahrungen und ihren Rahmenbedingungen verbunden ist. Im tschechischen politischen und kulturellen Umfeld der zweiten Hälfte des 19. und am Beginn des 20. Jahrhunderts, also in jener Zeit, die noch von einer fast hypertrophen Sehnsucht nach historischer Kontinuität und Eigenständigkeit gekennzeichnet war (und die sich auf politischem Gebiet durch historisch-rechtliche Doktrinen manifestierte), wurden daher Textsorten wie Memoiren, Erinnerungen und (persönliche) Zeugnisse über die Revolution in erster Reihe als autoritative Dokumente verstanden. Auch deswegen ist es vielleicht zu einer inneren und äußeren Selbstzensur durch ihre potentiellen und tatsächlichen Autoren gekommen. Auch der relativ kurze Zeitabstand spielte hier sicher eine Rolle, vor allem jedoch die Ambivalenz des politischen und pseudopolitischen Engagements der tschechischen Gesellschaft 1848–1851, die in ihren Auffassungen sehr unterschiedlichwar und – für einen Rezipienten in der zweiten Hälfte des 19. und am Beginn des 20. Jahrhunderts sogar befremdend – mehrere Möglichkeiten zur Lösung der politischen, sozialen und nationalen Problemen eröffnet hat (vgl.z. B. Palackýs Verzicht am Kremsierer Reichstag auf das historisch-rechtliche Konzept zugunsten des natürlich-rechtlichen).
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