Marie Malivánková Wasková
Pilsner Kulturkalender vor der Mitte des 19. Jahrhunderts (Ergänzungen nach den Rechnungen des städtischen Armeninstituts
Eine interessante Quelle für die Informationen über kulturelle Veranstaltungen sind die Konten der Fonds zur Unterstützung der Armen, die unter anderem Gebühren für bewilligte Tanzunterhaltungen, Benefizveranstaltungen oder Honorare von reisenden Künstlern erhielten. Dies wurde bereits durch die josephinische Gesetzgebung festgelegt, nämlich durch die Verordnung über die Schließung der Schankwirtschaften und Kaffeehäuser und das Verbot bestimmter Vergnügungen von 1772 und die Verordnung von 1794 über die Verwendung der Erlöse aus Tanzunterhaltungen für die Armenkassen. Der Zeitraum, mit dem sich der Beitrag befasst, wurde durch das Hofkanzleidekret von 1830 geregelt, das einen Tarif für die Vergnügungsgebühren entsprechend der Einwohnerzahl der Bezirke festlegte. Die Rechnungen des Pilsner Armeninstituts decken - mit einigen Lücken - den Zeitraum von 1835 bis 1850 (bzw. bis 1914) ab. Man kann so nicht nur die Anzahl der Tanzveranstaltungen feststellen, die die rund zehntausend Einwohner Pilsens vor der Mitte des 19. Jh. konsumieren konnten, sondern es werden auch die Veränderungen der gesellschaftlichen Atmosphäre um das turbulente Jahr 1848 klar sichtbar. Schon weniger aussagekräftig sind diese Rechnungen hinsichtlich des Angebots an Straßenunterhaltung, das jedoch anhand der Werbung in der damaligen Presse ergänzt werden konnte.
Schlüsselwörter: Tschechien – 19. Jahrhundert – Tanzunterhaltungen – Benefizveranstaltungen – Straßenveranstaltungen – Pilsen
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