Martina Halířová

Die Entstehung und die Tätigkeit der Tschechischen Landeskommission für Kinderschutz und Jugendfürsorge

S. 151–155 (tschechisch), Resümee S. 157 (deutsch)

Der Beitrag widmet sich der Entstehung und der Tätigkeit der Tschechischen Landeskommission für Kinderschutz und Jugendfürsorge in den Jahren 1908–1914; dieser Verein war auch während des Ersten Weltkrieges und der Ersten Republik aktiv. Die Landeskommission in Böhmen ist im Jahre 1908 als Ergebnis der in Wien 1907 stattgefundenen ersten Tagung mit dem Thema Kinderschutz durch die Trennung der ursprünglich zweisprachigen Organisation entstanden; in den sprachlich gemischten Gebieten haben dann die Deutsche und die Tschechische Landeskommission miteinander rivalisiert. Der Artikel will die Anfänge der Tätigkeit des Vereins und seine Bemühungen zur Verbesserung der Organisation des Kinderschutzes näher beleuchten. Der Verein hat seine Zweigstellen in Form von Bezirkskommissionen gegründet und dadurch ein wirksames Netz für die Kontrolle der sozialen Pflege für Kinder und Jugendliche geschaffen. Er beteiligte sich an der Finanzierung der Zweigstellen und gründete bzw. unterstützte die Entstehung von neuen speziellen Anstalten zur Erziehung von kranken Kindern. Der Verein war auch Initiator eines neuen Typus der Pflege von Waisenkindern – der sogenannten Familienkolonien, die die Erziehung in den Familien ersetzen sollten. Diese mussten die von der Kommission vorgegebenen Bedingungen erfüllen und wurden auch regelmäßig kontrolliert. Die Familienkolonien standen an der Grenze zwischen der Familien- und der Anstaltserziehung. Ihre Zahl war durch die Bereitschaft, die Kinder in die Pflegefamilien aufzunehmen, und durch die finanziellen Mittel der Kommission limitiert. Die Landeskommission wurde zu einer wichtigen organisatorischen Komponente der sozialen Pflege von Kindern und Jugendlichen, in der Fachleute auf dem Gebiet der Soziologie, der Medizin und des Rechtswesens gearbeitet haben. Diese haben auch die Grundlagen der Organisation geschaffen, an die die Kommission in ihrer späteren Geschichte angeknüpft hat.

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